– Das Land Niedersachsen unterstützt die niedersächsischen Handwerkskammern im Rahmen der Umsetzung des Online Zugangs Gesetzes (OZG) finanziell –
„Die Digitalisierung der niedersächsischen Handwerkskammern geht einen wichtigen Schritt voran,“ freut sich Eckhard Stein, Vorsitzender der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen e.V. (LHN) über die Zusage des Landes Niedersachsen. Dies wird dauerhaft die Betriebskosten für die Nachnutzung der in Bremen entwickelten Verwaltungsdienstleistungen übernehmen. „Damit können wir endlich auch in Niedersachsen mit dem Online-Portal der Handwerkskammern handwerk:digital arbeiten.“
Auf diesem Handwerksportal können Anliegen von Selbstständigen im Handwerk online erledigt werden: Zum Beispiel die Gründung, Übernahme oder Aufgabe eines Betriebes, eine Änderungsmitteilung oder auch die Beantragung einer Anerkennung von einer Erfahrung oder Qualifikation für ein zulassungspflichtiges Handwerk.
„Die Arbeit in den Arbeitskreisen der Kammern und des Landes zum Thema OZG zahlt sich aus. Jeder Schritt in die digitale Transformation hilft auch den Handwerksbetrieben enorm“, fügt Dr. Tobias Roeder, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der LHN hinzu. „Die Online-Plattformen können mit einer geschickten Nutzerführung den bürokratischen Aufwand reduzieren und sparen kostbare Zeit. Sie sind 24/7 verfügbar – so können die Handwerksbetriebe zu den Geschäftszeiten bei ihren Kunden sein.“
Handwerksbetriebe sind in der Regel kleine und mittlere Unternehmen. Die bürokratischen Bürden sind hoch und blockieren kostbare Zeit, die für die eigentlichen handwerklichen Aufgaben nötig ist.
Das Online Zugangs Gesetz
Mit dem 2017 in Kraft getretenen Online Zugangs Gesetz (OZG) sind Bund und Länder ver-pflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Durch die föderal organisierte Verwaltung in der BRD existiert eine Vielzahl an parallelen Gesetzen, Leistungen und IT-Strukturen. Die umfassende Digitalisierung und Vereinheitlichung der deutschen Verwaltung erfolgt daher im Zusammenspiel von Bund, den 16 Bundesländern und den ca. 11.000 Kommunen. Die OZG-Umsetzung wird vom Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) mit Bundesressorts, Ländern und Kommunen, Verbänden, Verwaltungsbediensteten, IT-Dienstleistern und Nutzern koordiniert.
Die Handwerkskammern sind berufsständische Körperschaften und Teil der mittelbaren Landesverwaltung. Sie sind als eigene Verwaltungsträger nicht weisungsgebunden, unterliegen zwar der Rechtsaufsicht, aber nicht der Aufsicht durch eine übergeordnete Behörde. Im OZG-Umsetzungskatalog sind mehr als 200 Kammerleistungen zu finden, die überwiegend in den Themenfeldern Unternehmensführung und -entwicklung und Bildung liegen.
Informationen zum OZG finden Sie auf https://bit.ly/OZG-HWKn.
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Hannover, 13. September 2024